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25. Juli 2026

Online-Therapievermittlung integrieren: Leitfaden für den DACH-Raum

Am Schreibtisch nutzt die Therapeutin eine Online-Plattform für ihre Arbeit.

Eine funktionierende Integration von Online-Therapievermittlung in bestehende Praxissysteme gelingt, wenn drei Dinge zusammenpassen: geprüfte Plattformen, klare Rechtslage und eine technische Anbindung, die das Praxisverwaltungssystem als führendes System behandelt. Für Organisationen im DACH-Raum bedeutet das konkret:

  • Geprüfte Plattformen wie Theraply bieten DSGVO-konformes Matching zwischen Patienten und verifizierten Therapeuten.
  • Gesetzliche Grundlage: In Deutschland regelt die Psychotherapie-Vereinbarung (gültig seit 15. April 2019) die Videotherapie; in Österreich hat das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) Online-Psychotherapie gesetzlich verankert.
  • Technische Interoperabilität: Standards wie FHIR und PVS-Konnektoren ermöglichen bidirektionalen Datenaustausch ohne doppelte Datenpflege.
  • Datenschutz: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, EU-Serverstandort und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sind nicht verhandelbar.
  • Integrationsschritte: Plattform auswählen, AVV abschließen, PVS-Konnektor installieren, Mitarbeiter schulen, Therapeutenprofile einpflegen.

Inhaltsverzeichnis

Welche geprüften Online-Therapie-Angebote gibt es im DACH-Raum?

Theraply ist im deutschsprachigen Raum eine der wenigen Plattformen, die Patienten kostenlos mit verifizierten Therapeuten zusammenbringt. Der Dienst arbeitet mit einem strukturierten Fragebogen, der individuelle Bedürfnisse erfasst und darauf basierend passende Therapeutenprofile vorschlägt. Das ist ein echter Unterschied zu reinen Verzeichnissen, bei denen Patienten selbst filtern müssen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) empfiehlt für die Auswahl von Kommunikationssoftware, ausschließlich Lösungen zu nutzen, die durch IT-Fachkräfte geprüft wurden. Entsprechende Listen empfohlener Software liegen bei den Berufsverbänden auf. Wer ein Therapeut-Onlineprofil nutzen möchte, findet bei Theraply verifizierte Profile mit klaren Angaben zu Methode, Sprache und Verfügbarkeit.

Ergänzend zur eigentlichen Therapievermittlung gibt es Apps für psychische Beschwerden, etwa Stimmungstagebücher oder geführte Entspannungsübungen. Diese dürfen eine laufende Therapie begleiten, sie aber nicht ersetzen. Patienten müssen nachweislich darüber aufgeklärt werden, dass solche Apps keine therapeutische Behandlung darstellen.

Profi-Tipp: Prüfen Sie vor der Integration, ob die Plattform einen AVV bereitstellt und ob Therapeutenprofile regelmäßig verifiziert werden. Beides spart später erheblichen Aufwand bei Datenschutzprüfungen.


Was müssen Sie rechtlich beachten, bevor Sie Online-Therapievermittlung einbinden?

Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Land, sind aber in einem Punkt einig: Eingangsdiagnostik und Indikationsstellung müssen persönlich erfolgen. Probatorische Sitzungen dürfen in Deutschland nicht per Videokonferenz stattfinden. Auch Gruppentherapien und Hypnosebehandlungen sind für das Videoformat ausgeschlossen.

Übersicht: Die wichtigsten rechtlichen Schritte auf dem Weg zur Vermittlung einer Therapie

Für die GKV-Abrechnung in Deutschland gilt: Nur Videodienstanbieter, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach Anlage 31b zertifiziert sind, dürfen eingesetzt werden. Dienste wie Zoom, Microsoft Teams oder Google Meet sind ausdrücklich nicht zulässig, weil sie keine Peer-to-Peer-Architektur nutzen und Server außerhalb der EU betreiben können.

Die wichtigsten Pflichtpunkte auf einen Blick:

  • AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem Videoanbieter abschließen, bevor die erste Sitzung stattfindet.
  • Schriftliche Einwilligung der Patienten zur Videobehandlung einholen.
  • Dokumentationspflicht: In Österreich schreibt § 39 PThG 2024 vor, die fachliche oder örtliche Notwendigkeit der Online-Durchführung zu dokumentieren.
  • Sitzungsregeln: Zu Beginn jeder Sitzung müssen alle anwesenden Personen auf beiden Seiten vorgestellt werden. Aufzeichnungen sind verboten.
  • Serverstandort: Alle genutzten Server müssen innerhalb der EU stehen.

Psychotherapeuten wünschen sich Werkzeuge, die administrative Aufgaben minimieren und DSGVO-Konformität bieten. Vorlagen für AVV und Einwilligungen erhöhen das Vertrauen in die Compliance-Anforderungen erheblich.

Wer sich tiefer mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen befassen möchte, findet im Datenschutz-Leitfaden 2026 von Theraply eine strukturierte Übersicht.


Wie funktioniert die technische Anbindung an Praxisverwaltungssysteme?

Der technische Kern einer gelungenen Integration ist das Prinzip „Single Source of Truth“: Das Praxisverwaltungssystem (PVS) bleibt die führende Datenquelle, die Vermittlungsplattform agiert dahinter. Doppelte Datenpflege entfällt damit vollständig.

IT-Experte integriert Praxissoftware

Für die Anbindung gibt es zwei bewährte Wege. Erstens FHIR-Schnittstellen, wie sie etwa der medatixx-HealthHub nutzt: Externe Anwendungen werden über standardisierte FHIR-Standards mit der Praxissoftware verknüpft, Informationen stehen in beiden Systemen einheitlich zur Verfügung. Zweitens PVS-Konnektoren, die bidirektional arbeiten. Die Installationszeit liegt je nach System bei 60–90 Minuten.

Für die Videoverbindung selbst ist WebRTC der technische Standard. Er ermöglicht direkte Peer-to-Peer-Verbindungen zwischen Therapeut und Patient. Ein TURN-Server darf nur als verschlüsseltes Übertragungsfallback dienen und darf Gesprächsinhalte nicht einsehen. Die KBV-Anlage 31b schreibt diese Peer-to-Peer-Architektur ausdrücklich vor.

  • FHIR-Schnittstelle: Standardisierter Datenaustausch, gut für größere Praxisverbünde.
  • PVS-Konnektor: Direkte Echtzeit-Synchronisation, geringer Installationsaufwand.
  • Videodienst: Muss nach KBV-Anlage 31b zertifiziert sein, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (DTLS-SRTP) ist Pflicht.
  • EU-Hosting: Server müssen in der EU stehen; ISO-27001-Zertifizierung der Serverinfrastruktur ist empfehlenswert.

Profi-Tipp: Lassen Sie den PVS-Konnektor vom IT-Beauftragten Ihrer Praxis gemeinsam mit dem Support des Anbieters installieren. Die meisten Anbindungen laufen danach vollautomatisch, ohne manuelle Eingriffe.


Wie setzen Sie die Integration in der Praxis DSGVO-konform um?

Schulung ist der am häufigsten unterschätzte Schritt. Praxismitarbeiter müssen wissen, welche Schritte vor, während und nach einer Videositzung rechtlich erforderlich sind. Eine stabile Internetverbindung, ein rechtzeitiger Technikcheck und der Verzicht auf Aufzeichnungen gehören zum Standardablauf jeder Videositzung.

Für die Nutzerfreundlichkeit gilt: Datenschutz darf nicht auf Kosten der Bedienbarkeit gehen, aber Sicherheit hat Vorrang. Patienten sollten ohne App-Installation und ohne Registrierung an einer Videositzung teilnehmen können. Ein einmaliger Einladungslink per E-Mail ist der bewährte Weg.

Konkrete Empfehlungen für die Umsetzung:

  • Therapeutenprofile einpflegen: Angaben zu Methode, Sprache, Verfügbarkeit und Kassenzulassung aktuell halten. Veraltete Profile erzeugen Anfragen, die ins Leere laufen.
  • Einwilligungsmanagement: Schriftliche oder digital signierte Einwilligung vor der ersten Videositzung einholen und in der Patientenakte dokumentieren.
  • Notfallplan festlegen: Für den Fall eines technischen Ausfalls oder einer akuten Gefährdung des Patienten muss ein klares Vorgehen definiert sein.
  • Regelmäßige Updates: Plattform und PVS-Konnektor aktuell halten, damit Schnittstellen bei PVS-Updates nicht brechen.
  • Barrierefreiheit prüfen: Die österreichische Richtlinie zur Online-Psychotherapie schreibt „bestmögliche Barrierefreiheit im digitalen Raum“ ausdrücklich vor.

Wer Patienten im DACH-Raum sucht oder vermittelt, findet auf Theraply verifizierte Profile mit klaren Angaben. Die Checkliste für den DACH-Raum hilft dabei, die richtigen Fragen vor der Integration zu stellen. Für digitale Gesundheitsplattformen, die auch Pflegeleistungen koordinieren, bietet pflege-expert24.de ergänzende Orientierung zu Compliance-Anforderungen im Gesundheitsbereich.


Theraply: Kostenlose Vermittlung für Patienten im DACH-Raum

Wer eine Vermittlungsplattform in bestehende Strukturen einbinden möchte, ohne eine aufwendige Eigenentwicklung zu starten, findet in Theraply einen direkten Weg. Der Dienst ist für Patienten vollständig kostenlos und bringt sie über einen strukturierten Fragebogen mit verifizierten Therapeuten in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen.

Theraply

Der Unterschied zu einem einfachen Therapeutenverzeichnis: Theraply erfasst die spezifischen Bedürfnisse des Patienten und schlägt auf dieser Basis passende Profile vor. Die Kommunikation läuft in einem DSGVO-konformen Rahmen, Therapeutenprofile werden verifiziert. Für Organisationen, die psychologische Online-Beratung in ihr Angebot integrieren möchten, ist das eine fertige Lösung ohne langen Aufbau.

Schauen Sie sich an, wie verifizierte Therapeutenprofile auf Theraply aussehen, etwa das Profil von Tabea Keller, und prüfen Sie, ob das Format zu Ihrer Infrastruktur passt. Den Einstieg finden Sie direkt auf theraply.at.


FAQ

Was darf in der Online-Psychotherapie nicht per Video stattfinden?

Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung, probatorische Sitzungen und Gruppentherapien dürfen in Deutschland nicht per Videokonferenz durchgeführt werden. In Österreich gilt nach PThG 2024 dasselbe Prinzip: Online-Psychotherapie setzt eine fachlich oder örtlich begründete Notwendigkeit voraus.

Welche Apps eignen sich als Begleitangebot zur Therapie?

Apps für geführte Entspannung, Stimmungstagebücher oder Habit-Tracker können eine laufende Therapie ergänzen. Sie ersetzen keine therapeutische Behandlung und müssen als solche klar kommuniziert werden.

Wie wirksam ist Online-Psychotherapie?

Für stabile Folgesitzungen bei Patienten, die bereits in Behandlung sind, gilt Videotherapie nach aktuellem Forschungsstand als gleichwertig zur Präsenzsitzung. Die therapeutische Einschätzung und Dokumentation liegen beim Therapeuten.

Was nervt Psychotherapeuten an digitalen Lösungen?

Fehlende DSGVO-Konformität, doppelte Datenpflege und unzureichende Vorlagen für AVV und Einwilligungen sind die häufigsten Kritikpunkte. Plattformen, die diese Punkte proaktiv lösen, reduzieren Haftungsrisiken und werden deutlich besser angenommen.

Ist Zoom für Psychotherapie-Videositzungen zulässig?

Nein. Die KBV schließt Zoom, Microsoft Teams und Google Meet für die GKV-Abrechnung ausdrücklich aus, weil diese Dienste keine Peer-to-Peer-Architektur nutzen und Datenschutzvorgaben nicht erfüllen.


Wichtige Erkenntnisse

Eine erfolgreiche Integration von Online-Therapievermittlung erfordert DSGVO-konforme Technik, klare Rechtslage je nach Land und ein PVS, das als führendes System bleibt.

Thema Details
Rechtliche Grundlage Probatorische Sitzungen und Eingangsdiagnostik müssen in Deutschland und Österreich persönlich stattfinden.
Technischer Standard Peer-to-Peer-Verbindung per WebRTC mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Pflicht; TURN-Server nur als Fallback.
PVS-Integration Installationszeit für PVS-Konnektoren liegt bei 60–90 Minuten; das PVS bleibt führendes System.
Datenschutz-Pflichten AVV nach Art. 28 DSGVO, EU-Serverstandort und schriftliche Patienteneinwilligung sind nicht optional.
Theraply Kostenlose, DSGVO-konforme Vermittlungsplattform für den DACH-Raum mit verifizierten Therapeutenprofilen und strukturiertem Matching.

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